Saugdienst · Fettabscheider

Fettabscheider entleeren in Erlensee

Wo gekocht wird, fällt fetthaltiges Abwasser an: in Gaststätten, Kantinen, Metzgereien, Imbissen, Großküchen. Gelangt das Fett ungehindert in die Kanalisation, erstarrt es in den Rohren, lässt Querschnitte zuwachsen und führt zu Verstopfungen, Gerüchen und im schlimmsten Fall zu Schäden am Kanalnetz. Dafür gibt es den Fettabscheider, im Alltag auch Fettabschneider genannt.

Wir leeren und reinigen Fettabscheider in Erlensee, Hanau und Umgebung. Hier erklären wir, wie ein Fettabscheider funktioniert, welche Pflichten Betreiber haben und worauf bei Entleerung, Wartung und Generalinspektion zu achten ist.

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Wie ein Fettabscheider funktioniert

Ein Fettabscheider nutzt die Schwerkraft. Fette und Öle sind leichter als Wasser. Fließt das Abwasser langsam durch den Behälter, steigen sie nach oben und sammeln sich dort, während schwere Stoffe wie Speisereste und Schlamm nach unten sinken, im sogenannten Schlammfang. Das gereinigte Wasser läuft in den Kanal weiter.

Je voller der Abscheider ist, desto schlechter arbeitet er. Er muss deshalb regelmäßig geleert werden, sonst gelangt Fett doch in die Leitung. Neben dem Abscheider selbst gehören dazu ein Schlammfang, oft eine Probenahmestelle und Zu- und Ablaufleitungen.

Wer einen Fettabscheider braucht

  • Gaststätten, Restaurants, Imbisse und Hotels mit Küche.
  • Kantinen, Mensen und Großküchen.
  • Metzgereien, Fleisch- und Wurstverarbeitung.
  • Weitere Betriebe, in denen fetthaltiges Abwasser anfällt.

Ob und in welcher Größe ein Abscheider vorgeschrieben ist, hängt vom Betrieb und von den örtlichen Vorgaben ab. Maßgeblich sind die Entwässerungssatzung Ihrer Stadt und die Genehmigung des Betriebs.

Die Regeln: DIN EN 1825 und DIN 4040-100

Zwei Normen gehören zusammen. Die DIN EN 1825 beschreibt Bau und Bemessung von Fettabscheidern, die DIN 4040-100 den Betrieb, die Wartung und die Kontrollen. Als anerkannte Regeln der Technik gelten sie in der Praxis als verbindlich, vor allem, wenn sie in Genehmigungen oder Satzungen genannt sind.

Pflichten des Betreibers nach DIN 4040-100 im Überblick
PflichtWas dahintersteckt
EigenkontrolleEine sachkundige Person kontrolliert Funktion und Zustand der Anlage mindestens einmal im Monat, das Ergebnis kommt ins Betriebstagebuch.
EntleerungAbscheider und Schlammfang werden mindestens einmal im Monat vollständig geleert und gereinigt, nicht nur das Fett abgeschöpft. Häufiger, wenn die Speicherfähigkeit sonst überschritten würde.
WartungSachkundiges Personal wartet die Anlage einmal im Jahr nach den Vorgaben des Herstellers.
GeneralinspektionSpätestens alle fünf Jahre, durch eine sachkundige Person, einschließlich Dichtheitsprüfung des Abscheiders.
BetriebstagebuchAlle Kontrollen, Leerungen, Wartungen und Reparaturen werden fortlaufend festgehalten und bei Kontrollen vorgelegt.

So läuft eine Entleerung ab

  1. Anmeldung: Sie sagen uns, wo der Abscheider liegt und wie groß er ist. Zugang und Stellplatz für das Fahrzeug werden geklärt.
  2. Absaugen: Fett, Wasser und Schlamm werden vollständig abgesaugt.
  3. Reinigen: Der Abscheider und der Schlammfang werden gereinigt, Wände und Einbauten ebenso.
  4. Neu befüllen: Nach der Reinigung wird der Abscheider mit frischem Wasser gefüllt, sonst arbeitet er nicht.
  5. Entsorgung: Der Inhalt wird zu einer dafür zugelassenen Entsorgung gebracht. Das Entsorgte darf nicht in den Kanal.
  6. Nachweis: Sie bekommen einen Nachweis für Ihr Betriebstagebuch.

Generalinspektion alle fünf Jahre

Alle paar Jahre reicht die normale Wartung nicht. Die Generalinspektion nach DIN 4040-100 ist die gründliche Prüfung der Anlage: Der Abscheider wird vollständig entleert und gereinigt, alle Bauteile werden innen und außen geprüft, der bauliche Zustand wird bewertet und die Dimensionierung geprüft, und der Abscheider wird auf Dichtheit untersucht. Das macht eine sachkundige Person, nicht der Betreiber selbst.

Die Generalinspektion ist vor der Inbetriebnahme fällig und danach spätestens alle fünf Jahre. Wird sie versäumt, kann das bei einer Kontrolle durch die Stadt oder bei einem Schaden zum Problem werden.

Häufige Fehler im Betrieb

  • Der Abscheider wird nur bei Geruch oder Rückstau geleert und nicht nach einem Plan.
  • Nur das Fett wird abgeschöpft, Schlammfang und Wasser bleiben stehen. Die Norm verlangt die vollständige Leerung.
  • Reinigungsmittel, die Fett emulgieren, werden in großer Menge eingesetzt. Das Fett läuft dann gelöst durch den Abscheider in die Leitung.
  • Das Betriebstagebuch fehlt oder ist lückenhaft.
  • Entsorgungsbelege gehen verloren.

Fettabscheider in Erlensee, Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis

Wie die Vorgaben für Fettabscheider in Ihrer Stadt aussehen, steht in der Entwässerungssatzung und in den Auflagen, die Ihrem Betrieb erteilt wurden. Manche Entsorger und Städte verlangen bestimmte Nachweise. Wir empfehlen, Betriebstagebuch und Entsorgungsbelege an einem Ort zu sammeln, damit Sie bei einer Kontrolle alles zeigen können.

Für Gastronomie und Küchen in der Region sind wir ansprechbar, wenn Sie Ihren Abscheider erstmals leeren lassen wollen, wenn Ihr bisheriger Dienst ausfällt oder wenn die Generalinspektion ansteht.

Häufige Fragen

Fragen zu Fettabscheider

Was ist der Unterschied zwischen Fettabscheider und Fettabschneider?

Im Alltag meint man dasselbe. Fachlich und in den Normen heißt die Anlage Fettabscheider.

Wie oft muss ein Fettabscheider geleert werden?

Vollständig und mindestens einmal im Monat, so sieht es die DIN 4040-100 vor. Bei viel Fett öfter, damit die Speicherfähigkeit von Schlammfang und Abscheider nie überschritten wird. Die örtlichen Vorgaben können strenger sein.

Was ist eine Generalinspektion?

Die gründliche Prüfung des Abscheiders nach DIN 4040-100, durch eine sachkundige Person. Sie ist vor der Inbetriebnahme und danach spätestens alle fünf Jahre fällig und umfasst eine Dichtheitsprüfung.

Was muss ich im Betriebstagebuch festhalten?

Kontrollen, Entleerungen, Wartungen und Reparaturen, jeweils mit Datum und Namen, außerdem Entsorgungsnachweise. Das Tagebuch ist Ihr Nachweis bei einer Kontrolle.

Darf ich Fett einfach in den Abfluss kippen, wenn ich einen Abscheider habe?

Nein. Der Abscheider ist für das Fett gedacht, das im Betrieb anfällt, nicht für das Entsorgen von Altfett. Altfett gehört in die dafür vorgesehene Sammlung oder Entsorgung.

Brauche ich für einen privaten Haushalt einen Fettabscheider?

In der Regel nicht. Abscheider sind für Betriebe mit fetthaltigem Abwasser vorgesehen. Im Haushalt gilt: Fett nicht in Spüle und Toilette.

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