Prüfung · DGUV V3

UVV-Prüfung nach DGUV V3 in Erlensee

Wer Beschäftigte hat, muss dafür sorgen, dass die elektrischen Geräte und Anlagen im Betrieb sicher sind. Das verlangt die Unfallverhütungsvorschrift der gesetzlichen Unfallversicherung, die DGUV Vorschrift 3. Im Alltag heißt das: Bohrmaschine, Verlängerungskabel, Kaffeemaschine und Schaltschrank werden in festen Abständen von einer Elektrofachkraft geprüft. Viele sagen dazu einfach UVV-Prüfung, E-Prüfung oder noch BGV A3.

Wir prüfen elektrische Geräte und Anlagen für Betriebe in Erlensee, Hanau und Umgebung. Hier erklären wir, was die Vorschrift verlangt, was geprüft wird, welche Fristen als Richtwert gelten und wie eine Prüfung abläuft.

Auf dieser Seite

Was die DGUV Vorschrift 3 verlangt

Die DGUV Vorschrift 3 heißt mit vollem Namen „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“. Sie verpflichtet den Unternehmer, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand sind. Dazu gehören zwei Arten von Prüfungen:

  • Vor der ersten Inbetriebnahme und nach einer Änderung oder Instandsetzung, bevor das Gerät oder die Anlage wieder benutzt wird.
  • Wiederkehrend in bestimmten Zeitabständen, die so bemessen sind, dass Mängel rechtzeitig erkannt werden.

Geprüft wird durch eine Elektrofachkraft oder unter ihrer Leitung und Aufsicht. Werden Mängel gefunden, müssen sie behoben werden. Solange ein Mangel eine Gefahr bedeutet, darf das Gerät oder die Anlage nicht benutzt werden.

Daneben verlangt die Betriebssicherheitsverordnung, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der Prüfungen in seiner Gefährdungsbeurteilung festlegt. Die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 ist der übliche Weg, das für elektrische Arbeitsmittel umzusetzen.

DGUV V3, BGV A3, BGV V3: alles dieselbe Vorschrift

Bis 2014 hieß die Vorschrift BGV A3, nach der Bezeichnung der Berufsgenossenschaften. Seit dem 1. Mai 2014 heißt sie DGUV Vorschrift 3, weil die gesetzliche Unfallversicherung ihr Regelwerk neu nummeriert hat. Am Inhalt hat sich mit dem neuen Namen nichts geändert.

Wo in älteren Unterlagen, Prüfberichten oder auf Prüfplaketten BGV A3 steht, ist also dasselbe gemeint. Und wer nach „BGV V3“ sucht, meint ebenfalls diese Vorschrift: Das ist eine verbreitete Mischung aus altem und neuem Namen.

Was geprüft wird

  • Ortsveränderliche Geräte: alles mit Stecker, das bewegt werden kann, zum Beispiel Elektrowerkzeuge, Verlängerungsleitungen, Mehrfachsteckdosen, Leuchten, Küchengeräte, Computer und Monitore.
  • Ortsfeste Betriebsmittel: fest angeschlossene Geräte und Maschinen, zum Beispiel Pumpen, Herde, Durchlauferhitzer oder Maschinen in der Werkstatt.
  • Elektrische Anlagen: Verteilungen, Schaltanlagen, Leitungen und Steckdosen sowie die Schutzeinrichtungen wie Fehlerstrom-Schutzschalter.

Für die Wiederholungsprüfung von Geräten gilt die Norm DIN EN 50699 (VDE 0702), für die Prüfung nach einer Reparatur die DIN EN 50678 (VDE 0701). Beide haben die frühere DIN VDE 0701-0702 abgelöst. Für den Betrieb und die wiederkehrende Prüfung fester Anlagen ist die DIN VDE 0105-100 maßgeblich.

Prüffristen: wie oft geprüft wird

Die Durchführungsanweisungen zur DGUV Vorschrift 3 nennen Richtwerte. Sie sind ein Ausgangspunkt, keine starre Regel: Maßgeblich ist, was die Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb ergibt.

Prüffristen nach DGUV Vorschrift 3 als Richtwert
WasRichtwert
Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittelalle 4 Jahre
Anlagen in Räumen und Betriebsstätten besonderer Art, z. B. Feuchträumejedes Jahr
Ortsveränderliche Geräte, allgemeinalle 6 Monate
Ortsveränderliche Geräte auf Baustellenalle 3 Monate
Fehlerstrom-Schutzschalter in festen Anlagen, Prüftaste durch den Benutzeralle 6 Monate

Für ortsveränderliche Geräte lässt sich die Frist verlängern, wenn bei den Prüfungen weniger als 2 Prozent der Geräte Mängel zeigen. Als Höchstwerte gelten dann ein Jahr auf Baustellen, in Werkstätten und Fertigungsstätten und zwei Jahre in Büros und ähnlichen Bereichen.

So läuft eine Prüfung ab

  1. Sichtprüfung: Gehäuse, Leitung, Stecker und Knickschutz auf Beschädigungen, Spuren von Überhitzung und unzulässige Reparaturen.
  2. Messung: Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand und Ableitstrom, je nach Schutzklasse des Geräts, mit einem geeigneten Prüfgerät.
  3. Funktionsprüfung: Das Gerät wird eingeschaltet und auf seine sicherheitsrelevanten Funktionen geprüft.
  4. Dokumentation: Jedes Gerät bekommt ein Ergebnis und den nächsten Prüftermin, meist mit einer Prüfplakette. Die Messwerte werden festgehalten.

Wer prüfen darf

Die Prüfung macht eine Elektrofachkraft. Für ortsveränderliche Geräte darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person prüfen, wenn sie geeignete Mess- und Prüfgeräte verwendet und unter der Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeitet. Die Verantwortung dafür, dass geprüft wird, bleibt beim Unternehmer.

Für wen die Prüfung gilt

Die DGUV Vorschrift 3 gilt für Unternehmen und ihre Beschäftigten, egal wie groß der Betrieb ist: Büro, Werkstatt, Praxis, Gastronomie, Handel oder Verwaltung. Für private Haushalte gilt sie nicht. Wer dort Elektrogeräte oder die Hausinstallation prüfen lassen möchte, kann das trotzdem tun, nur ist es keine Pflicht aus dieser Vorschrift.

UVV-Prüfung in Erlensee, Hanau und dem Main-Kinzig-Kreis

Wir prüfen elektrische Geräte und Anlagen für Betriebe in Erlensee, Hanau und Umgebung. Sagen Sie uns kurz, um welchen Betrieb es geht und ungefähr wie viele Geräte und Anlagen zu prüfen sind. Dann sagen wir Ihnen, wie wir vorgehen.

Häufige Fragen

Fragen zu UVV-Prüfung (DGUV V3)

Was ist eine UVV-Prüfung?

UVV steht für Unfallverhütungsvorschrift. Bei elektrischen Geräten und Anlagen ist damit die Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 gemeint: Eine Elektrofachkraft prüft, ob Geräte und Anlagen im Betrieb sicher sind.

Ist BGV A3 dasselbe wie DGUV V3?

Ja. Die Vorschrift hieß bis 2014 BGV A3 und heißt seit dem 1. Mai 2014 DGUV Vorschrift 3. Am Inhalt hat sich nichts geändert.

Was ist mit BGV V3 gemeint?

Dieselbe Vorschrift. „BGV V3“ ist eine verbreitete Mischung aus dem alten Namen BGV A3 und dem neuen Namen DGUV V3.

Wie oft müssen elektrische Geräte geprüft werden?

Als Richtwert: ortsveränderliche Geräte alle 6 Monate, auf Baustellen alle 3 Monate, feste Anlagen und ortsfeste Geräte alle 4 Jahre. Ist die Fehlerquote niedrig, können die Fristen für ortsveränderliche Geräte verlängert werden. Maßgeblich ist die Gefährdungsbeurteilung Ihres Betriebs.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Eine Elektrofachkraft. Ortsveränderliche Geräte darf auch eine elektrotechnisch unterwiesene Person mit geeigneten Prüfgeräten prüfen, wenn sie unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft arbeitet.

Gilt die DGUV V3 auch für Privathaushalte?

Nein. Sie gilt für Unternehmen und ihre Beschäftigten. Privat ist eine Prüfung freiwillig.

Was passiert, wenn ein Gerät die Prüfung nicht besteht?

Es darf nicht weiter benutzt werden, solange der Mangel eine Gefahr bedeutet. Es wird instand gesetzt und danach erneut geprüft, oder es wird ersetzt.

Welche Normen gelten für die Prüfung von Geräten?

Für die Wiederholungsprüfung die DIN EN 50699 (VDE 0702), nach einer Reparatur die DIN EN 50678 (VDE 0701). Beide haben die frühere DIN VDE 0701-0702 abgelöst.

24/7 Notdienst

Problem mit Kanal oder Pumpe?

Rufen Sie an. Wir sind rund um die Uhr für Sie da, auch am Wochenende und an Feiertagen.